Die Anwaltskanzlei Nadig befindet sich im Zentrum von Hallau, im Kanton Schaffhausen, im grössten Weinbaudorf der Deutschschweiz. Ein Zweigbüro befindet sich in der Kanzlei Kornplatz in Chur, im Kanton Graubünden (www.kornplatz.ch). Die Kanzlei Kornplatz bietet zudem auch Steuerberatung und Notariatsdienstleistungen für Unternehmensgründungen, Ehe- oder Erbverträge sowie Grundstückskäufe im Kanton Graubünden an.

Eine moderne Büroinfrastruktur und ein Netz von Korrespondenzanwälten im In- und Ausland erlaubt es mir auch überregional, national und international tätig zu sein.

Ich vertrete vorwiegend Privatpersonen, Personengemeinschaften (wie Stockwerkeigentümer- und Erbengemeinschaften), juristische Personen (bspw. KMUs, Stiftungen und Vereine) sowie Gemeinden.

Aufgrund meiner Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten empfehle ich mich besonders für kleinere und mittlere Gesellschaften des Gewerbe- und Dienstleistungsbereichs, Bauherren, Bauunternehmungen, Immobiliengesellschaften, internationale Unternehmen und ausländische Privatpersonen und Investoren.

Samuel B. Nadig

lic. iur. HSG, TEP
Rechtsanwalt und Notar

Selbständiger und unabhängiger Rechtsanwalt mit Erfahrung in der Advokatur, im nationalen und internationalen Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, im Bankbereich und in der Unternehmens -und Steuerberatung.

Fabio A. Leder

BLaw UZH

Vorgehen

Vereinbaren Sie mit mir einen Termin

Sie können mit mir per Telefon, schriftlich oder per E-Mail in Kontakt treten. In Bezug auf die Sicherheit von unverschlüsselten E-Mails verweise ich Sie auf die rechtlichen Hinweise zu dieser Website.

Das erste Gespräch

Um Sie bereits im ersten Gespräch effizient beraten zu können, ist es hilfreich, wenn Sie sämtliche Unterlagen, die mit Ihrem Anliegen in Zusammenhang stehen, mitbringen.

Ich empfehle Ihnen zudem, Ihre Fragen und Ziele bereits im Voraus zu notieren, damit wir zielgerichtet arbeiten können.

Diese Vorbereitung Ihrerseits erleichtert uns die Einarbeitung in den Fall und ermöglicht uns die Kosten tief zu halten.

Es ist sehr wichtig, dass Sie mir Ihre Situation offen darlegen. Nur so kann ich Sie umfassend und kompetent beraten. Erwähnen Sie auch Ihnen unwichtig erscheinende Details, da es durchaus sein kann, dass diese für die Beratung und Interessenvertretung wichtig sein könnten.

Anwaltsgeheimnis

Sie können sich mir vorbehaltlos anvertrauen. Als Rechtsanwalt unterstehe ich zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann der beruflichen Schweigepflicht (Anwaltsgeheimnis). Das Anwaltsgeheimnis umfasst alles, was mir infolge meines Berufs von meinen Mandanten anvertraut worden ist. Ich darf keine von Ihnen erhaltene Information ohne Ihr Einverständnis weitergeben. Diesem Berufsgeheimnis unterstehen auch sämtliche Mitarbeitende der Kanzlei.

Als eingetragener Anwalt unterstehe ich der staatlichen Aufsicht und bin zudem vereinsrechtlich weitergehenden Standesregeln unterworfen.

Honorar

Das Honorar des Rechtsanwalts richtet sich nach freier Vereinbarung mit dem Klient. Erfolgt keine Vereinbarung, ist ein übliches Honorar geschuldet.

Ordentliches Honorar

Bei der Übernahme des Mandats werde ich mit Ihnen die Höhe des Honorars schriftlich vereinbaren.

Der ordentliche Stundenansatz beträgt CHF 280.- zuzüglich Spesen und Mehrwertsteuer.

Darüber hinaus kann bei Streitwerten über CHF 30’000.- ein Interessenwertzuschlag vereinbart werden, der aber immer in einem vernünftigen Verhältnis zum Honorar nach Zeitaufwand stehen wird.

Rechtsschutzversicherung

Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese in vielen Fällen das Anwaltshonorar. Leider sind Streitigkeiten z.B. baurechtlicher oder familienrechtlicher Natur grundsätzlich nicht versichert. Klären Sie deshalb Ihre Ansprüche gegenüber der Rechtsschutzversicherung ab oder bringen Sie die Police und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) mit.

Unentgeltliche Rechtspflege, amtliche Verteidigung

Können Sie Ihre Mittellosigkeit belegen und sind Sie in ein Zivil- oder Verwaltungsverfahren verwickelt oder müssen ein solches zur Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche einleiten, kann ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt werden. Wird dieses Gesuch bewilligt, fallen – vorbehältlich der späteren Rückforderung durch den Staat – keine eigenen Anwalts- und auch keine Gerichtskosten an.

Im Strafverfahren wird der amtliche Verteidiger ebenfalls vom Staat entschädigt. Die Bewilligung der amtlichen Verteidigung bedeutet für den Angeschuldigten aber nur ein vorläufige Kostenbefreiung. Die Kosten der amtlichen Verteidigung gehören zu den Strafverfahrenskosten.